In manchen Lebenslagen – sei es aufgrund von körperlicher, psychischer oder geistiger Beeinträchtigung – brauchen wir Hilfe. Eine pflegebedürftige Person kann von unterschiedlichen Stellen Unterstützung bekommen. Kümmert sich ein nicht-professioneller Pflegender um den Pflegebedürftigen, also z.B. Angehörige oder Bekannte, dann besteht vielleicht Anspruch auf Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, die von der Pflegekasse bezahlt wird. Es muss von einer pflegebedürftigen Person beantragt werden, wenn sie von nicht von einem professionellem Pflegedienst gepflegt wird. Außerdem spielt der Pflegegrad eine entscheidende Rolle beim Pflegegeld.
Es gibt in Deutschland fünf verschiedene Pflegegrade, je nachdem wie stark die Beeinträchtigung der zu pflegenden Person ist. Vor allem Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind, erhalten einen Pflegegrad.
Je nach Pflegegrad fällt das Pflegegeld unterschiedlich hoch aus. Ein kurzer Überblick:
Das Pflegegeld wird monatlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht an den Pfleger! Der Pflegebedürftige darf frei über die Verwendung des Pflegegeldes entscheiden, allerdings ist das Pflegegeld vom Gesetzgeber als finanzielle Anerkennung für den Pfleger vorgesehen.
Der erste Schritt zum Pflegegeld ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dazu muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden (schriftlich oder telefonisch). Diese schickt zur Überprüfung der Pflegebedürftigkeit den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welcher dann zu Ihnen nach Hause kommt. Danach bekommen Sie einen Bescheid der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad.