Liebe Patientinnen und Patienten,
uns ist es wichtig, Sie stets über Neuerungen auf dem Laufenden zu halten.
Aktuell gibt es eine gravierende Änderung im Gesundheitswesen, die nicht nur uns als Ärzte, sondern auch Sie als Patienten betrifft.
Diese Änderung betrifft den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, der die ärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten der Praxen sicherstellt. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist also immer dann notwendig, wenn eine Erkrankung, die normalerweise durch einen niedergelassenen Arzt behandelt wird, aus medizinischen Gründen nicht bis zur nächsten Öffnung der Praxis warten kann. Über die Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl) kann 24 Stunden täglich die Telefonzentrale des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes erreicht werden, der den Anrufer dann je nach Krankheitsfall und Mobilität entweder in die nächste Bereitschaftspraxis lotst, einen Hausbesuch vermittelt oder im lebensbedrohlichen Notfall direkt an den Notarzt bzw. Rettungsdienst weiterleitet.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern hat nun festgelegt, dass es ab 24.04.2018 eine grundlegende Änderung für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst geben wird.
Diese besagt, dass in jedem Bezirk für alle Patienten und Ärzte verpflichtend neue Bereitschaftspraxen gegründet werden. Zudem wird der Hausbesuchsdienst umstrukturiert.
In unserer Region sind diese Bereitschaftspraxen am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Regensburg sowie am Caritas Krankenhaus St. Josef Regensburg und in Kelheim der Goldbergklinik angegliedert. Des Weiteren gibt es Praxen an den Kliniken in Straubing und Landshut sowie Dingolfing.
Für Patienten bedeutet das, dass im Rahmen des Bereitschaftsdienstes diese Kliniken angefahren werden müssen.
Den niedergelassenen Ärzten ist es dann nicht mehr erlaubt Bereitschaftsdienste an Wochenenden, Feiertagen sowie Mittwochs Nachmittags in den eigenen Praxen anzubieten.
Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines Hausbesuchsdienst. Die dort eingeteilten 2-3 Ärzte werden dann für je einen Teil des Bezirks zuständig sein und zum Teil längere Anfahrtswege haben. Der Zuständigkeitsbereich ist dann beispielsweise eine Region mit einer Ost-West-Ausdehnung von Wörth a.d. Donau bis Abensberg. Auch hier ist es Ärzten nicht mehr erlaubt, praxiseigene Hausbesuche im Rahmen eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes anzubieten.
Der Bereitschaftsarzt sowohl in der Bereitschaftspraxis als auch der Fahrdienst sind weiterhin über die Nummer 116 117 (ohne Vorwahl) erreichbar!
Die Zentrale ist täglich 24 Std. am Tag zu erreichen!
Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen (ab. 24.4.)
Mo, Di, Do | 18 – 21 Uhr |
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Mi und Fr | 13 – 21 Uhr |
Sa, So und Feiertage | 8 – 21 Uhr |
Mo-Fr | 18 – 21 Uhr |
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Sa, So und Feiertage | 9 – 21 Uhr |
Mo, Di, Do | 18 – 21 Uhr |
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Mi und Fr | 13 – 21 Uhr |
Sa, So und Feiertage | 9 – 21 Uhr |
Hausbesuche werden vollumfänglich zu den Zeiten des Bereitschaftsdienstes durchgeführt.
Montag 18 Uhr | bis Dienstag 8 Uhr |
Dienstag 18 Uhr | bis Mittwoch 8 Uhr |
Mittwoch 13 Uhr | bis Donnerstag 8 Uhr |
Donnerstag 18 Uhr | bis Freitag 8 Uhr |
Freitags 13 Uhr | durchgehend bis Montag 8 Uhr |
Vorabend des Feiertags 18 Uhr | bis zum nachfolgenden Werktag um 8 Uhr |
In den nächsten Wochen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Informationsbroschüren zum Thema Bereitschaftsdienst erstellt. Zudem wird es eigene Visitenkarten zu jeder Bereitschaftspraxis geben. Sobald diese vorliegen können Sie diese im MVZ Schierling erhalten. Wir hoff en wir konnten ihnen die wichtigsten Fragen beantworten. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen zu diesem Thema im MVZ Schierling zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen allen noch ein schönes und gesundes Neues Jahr 2018!